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Frühjahr 2025 - Waiblingen

Anlieferung:
25. Feb 2025, 07:00
Abholung:
25. Feb 2025, 12:30
Prüfungs-Nr.:
TPS-25-FJWN-2502-V01
Ort:
Steinbeisstr. 9, 71332 Waiblingen
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Freie Plätze:
5
Ansprechpartner vor Ort:

Beschreibung

Die eingesetzten Messeinrichtungen sind nach der BImSchV halbjährlich einmal zu überprüfen. Eine Anmeldung über das Buchungsportal wird dringend empfohlen, da ansonsten die Bearbeitung am Wunschtermin nicht sichergestellt werden kann bzw. mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Um einen reibungslosen Prüfungsablauf zu gewährleisten wird gebeten, dass ausschließlich überprüfungspflichtige Messgeräte in den bereitgestellten Prüfboxen anliefert werden.

Nach erfolgreicher Buchung wird an die angegebene E-Mailadresse automatisch eine Buchungsbestätigung versendet. Bitte die Checkliste in der Anlage von der E-Mail ausdrucken, Angaben prüfen und den Messgeräten beilegen.


Nachfolgend eine wichtige Information zur Anliegerung der Messgeräte:

Wichtig: Information zu aktuellen Messgeräteüberprüfung

Die Überarbeitung der VDI 4208 Blatt 2 hat weitreichende Auswirkungen auf die Überprüfung der Messgeräte. Bitte den folgenden Abschnitt gewissenhaft durchlesen, bevor die Buchung vorgenommen wird.

 

CO-Messungen nach KÜO (Abgaswegeüberprüfungen) dürfen an Blockheizkraftwerken nur noch mit Messgeräten durchgeführt werden, wenn der zusätzliche Prüfpunkt „CO (BHKW)“ bei der Messgeräteüberprüfung mangelfrei bescheinigt wurde. Hintergrund ist, dass bei Verbrennungsmotoren sehr hohe NO(x)-Konzentrationen möglich sind, die eventuell die angezeigten CO-Werte verfälschen können.

Grundsätzlich sind Messgeräte mit einem Filter ausgerüstet, der je nach Hersteller eine bestimmte Anzahl Messungen mit hoher NOx-Konzentration filtern kann. Falls dieser Filter verbraucht ist, zeigt das Messgerät einen verfälschten CO-Wert an. Sollte dann bei einer Messung an einem BHKW diese mangelhafte Filterfunktion zu einer Beanstandung durch zu hoch ausgewiesene CO-Werte führen, wird sich unweigerlich eine Haftungsfrage für entstandene Kosten stellen.

In Abstimmung mit dem TÜV Süd e.V. haben wir folgendes Verfahren zur rechtssicheren Prüfung der Messgeräte mit der dadurch verbundenen Ausweisung der Ergebnisse im Prüfbericht erarbeitet:

Damit wir die Messgeräte entsprechend ihrem Einsatz prüfen und den Prüfbericht ausstellen können, ist eine Definition des Einsatzes von Eurer Seite erforderlich. Wir benötigen also für die Prüfung von Euch die Einstufung des Messgerätes, für welchen Einsatzzweck ihr das Gerät vorgesehen habt.

Damit es einfach erkennbar ist, für welchen Einsatzzweck das Messgerät vorgesehen ist, bitten wir Euch um eine farbliche Markierung.

Die farblichen Markierungspunkte (Aufkleber) liegen unserem letzten Rundschreiben bei.

     Rot = Kein Einsatz an BHKW
     Gelb = Einsatz an BHKW ohne Zusatzeinrichtung
     Grün = Einsatz an BHKW mit Zusatzeinrichtung (Gerätebezogen)
     Blau = ZUSÄTZLICHER Einsatz NO-Messung nach der 44. BImSchV
     KEINE KENNZEICHNUNG = möglicher Einsatz an BHKW = wird als GELB geprüft

Zur Erläuterung – und dadurch hoffentlich nicht zur Verwirrung ?:

Wird z. Bsp. ein Messgerät OHNE Zusatzfilter zur Prüfung abgegeben besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Einsatzes am BHKW.

Wird es mit einer roten Markierung versehen, wird der Vorfilter (Querempfindlichkeit) nicht geprüft. Im Prüfbericht wird vermerkt, dass das Gerät nicht für Messungen an BHKW´s verwendet werden darf.

Wird dieses Messgerät mit einer gelben Markierung versehen, wird der „Vorfilter“ (Querempfindlichkeit) mitgeprüft. Falls der Filter verbraucht ist, wird das Gerät beanstandet, obwohl die CO-Zelle u.U. noch einen korrekten Wert anzeigt. Da das Gerät für den Einsatz am BHKW nicht geeignet ist, bekommt es eine Beanstandung (negativer Prüfbericht). Da der Prüfungsauftrag für den gesamten Einsatzbereich gegeben wurde, darf das Messgerät nun in Folge durch den negativen Prüfbericht NICHT für Messungen an Öl- und Gasfeuerstätten eingesetzt werden. Der Filter ist dann instand zu setzen und das Messgerät benötigt eine Nachprüfung.

Ist das Messgerät mir einer grünen Markierung versehen, erfolgt die Prüfung mit der vom Hersteller festgelegten Zusatzeinrichtung. Um Verwechslungen zu vermeiden und es den Prüfstandsmitarbeitern einfacher zu machen, bitten wir Euch, die Zusatzeinrichtungen vor der Anlieferung an den gewünschten Messgeräten / Ansaugvorrichtungen zu installieren. Es ist sinnvoll, die Zusatzeinrichtung ebenfalls zu markieren. Wie beim gelb markierten Messgerät wird erst nach einer erfolgreichen Nachprüfung die Messgeräteidentifikationsnummer aktualisiert.

Falls ein Messgerät für den Einsatz von Messungen nach der 44. BImSchV ausgerüstet ist, bitten wir zusätzlich um die BLAUE farbliche Markierung.

Durch das neue Qualitätsmanagement prüfen wir bei der Annahme der Prüfbox die Vollständigkeit von Unterlagen und der angegebenen Geräte und bitten Euch bei der Abholung, die Vollständigkeit (in der Prüfbox) zu bestätigen.

Unsere Prüfstandsmitarbeiter haben noch eine Bitte, die Ihnen die Arbeit sehr erleichtert und sicherstellt, dass wir auch in Zukunft die Messgeräteüberprüfungen kostengünstig anbieten können. Bitte liefert die Messgeräte wie folgt an:

     - In der bereitgestellten Prüfbox
     - einsatzbereit (technisch in Ordnung, aufgeladen, zusammengebaut und dicht)
     - geputzt
     - nur für die Prüfung relevantes Zubehör beilegen
     - gemeinsam mit der vollstänig ausgefüllten "Checkliste Messgeräteprüfung" aus dem Anmeldeportal (siehe Anlage Bestätigungs-Email)

 

Vielen Dank im Voraus und ein Lob an alle, die das seither schon so gemacht haben.
 

Dateien zum herunterladen


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